Nach neuesten Version des Energiesteuergesetzes wird die pauschale Rückerstattung abgelöst durch die Bindung an ein Energiemanagement. Diese Gruppe soll die Möglichkeit geben, regionale Kompetenzen aus Juristerei, Technik und Betriebswirtschaft zusammenzuführen und den Unternehmen zur Verfügung zu stellen